Externe Schulevaluation im Kanton Solothurn

Stand Juli 2023

Einbettung bzw. politische / gesetzliche Grundlagen
Die Externe Schulevaluation ist in der Volksschulverordnung (VSV) vom 12. Dezember 2022 geregelt und ist damit in das ganzheitliche kantonale Qualitätsmanagement eingebettet. Das Departement DBK (Departement für Bildung und Kultur) des Kantons Solothurn hat der Fachhochschule Nordwestschweiz, Institut Forschung & Entwicklung, den Auftrag erteilt, die externen Schulevaluationen auf der Volksschulstufe im Kanton Solothurn durchzuführen. Die Schulen werden alle sechs Jahre überprüft.

Evaluationsverfahren
Das Solothurner Evaluationsmodell umfasst den Schwerpunkt

•    Überprüfung von vier Grundanforderungen zur Funktionsfähigkeit der Schule ("Ampelkriterien") mit einer Rechenschaftsfunktion

Zudem haben die Schulen die Möglichkeit sich als Wahl im Bereich Unterrichtsentwicklung «Umgang mit Vielfalt» die eigenen Umsetzungen evaluieren zu lassen.

Evaluationsmethoden
Bei allen Evaluationen werden standardmässig eingesetzt: Dokumentenanalyse, Fragebogen, Gruppen- und Einzelinterviews, Ratingkonferenzen, Erkundungsgespräche, Sitzungsbeobachtung, Rundgang, Berichterstattung.

Befragte
Bei allen Evaluationen werden mündlich und / oder schriftlich befragt: Lehrpersonen, Schüler/innen, Eltern, Schulleitung, kommunale Aufsichtsbehörde und weitere Mitarbeitende der Schule.

Arbeitsschwerpunkte 2024/2025  
(1) Erarbeitung einer konzentrierteren Qualitätsüberprüfung mit stärkerem Einbezug der kantonalen Abteilung Qualitätssicherung.

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Referenz-/Orientierungsrahmen