Externe Schulevaluation im Kanton Luzern

Stand August 2023

Einbettung bzw. politische/gesetzliche Grundlagen

Alle Volksschulen im Kanton Luzern werden in einem 6-Jahres-Zyklus extern evaluiert. Die externe Schulevaluation im Kanton Luzern ist Teil der kantonalen Verwaltung (Dienststelle Volksschulbildung DVS, Abteilung Schulunterstützung). Sie ist eingebettet in ein umfassendes Qualitätsmanagement der Volksschulen, welches sich auf das Gesetz zur Volksschulbildung und der dazugehörenden Verordnung stützt (VBV §§ 23a-25).

Unter Beachtung der kantonalen gesetzlichen Vorgaben und den kommunalen Rahmenbedingungen regeln die Schulen in einem verbindlichen Qualitätskonzept die einzelnen schulinternen Elemente: Leitbild, Leistungsauftrag und Jahresprogramm, Beurteilungs- und Fördergespräch, Weiterbildung, interne Evaluation, professionelle Lerngemeinschaften (z. B. Unterrichtsteams, Qualitätsgruppen), 360°-Feedback, Leistungsmessung (obligatorische und freiwillige), Umgang mit Beschwerden.

Grundlage des Qualitätsmanagements bildet der «Orientierungsrahmen Schulqualität» der Dienststelle Volksschulbildung mit dem Qualitätskreislauf. Weitere externe Elemente des Qualitätsmanagements sind:
- Beratung und Unterstützung DVS (Schulberatung, Schulentwicklung, Bildungsplanung)
- Externe Schulevaluation DVS
- Schulaufsicht DVS
- Systemevaluation (kantonal, national)

Start mit 4. Evaluationszyklus im Schuljahr 2021/22

Im Herbst 2021 startete der 4. Evaluationszyklus für die Luzerner Volksschulen inkl. den kantonalen Sonderschulen. Grundsätzlich wurde das Verfahren beibehalten. Anpassungen erfolgten vor allem in Bezug auf die verkürzte schriftliche Berichterstattung, die weitere Aufwandreduktion für die Schulleitung, die unangekündigten Unterrichtsbesuche sowie die Anpassung der einzelnen Elemente auf die Gegebenheiten der Schule (flexible Gestaltung der Orientierungsveranstaltung und Ergebnispräsentation, Online-Zugang für Dokumentenanalyse usw.).

Evaluationsverfahren

Der «Orientierungsrahmen Schulqualität» dient den Schulen und der DVS als einheitliche Handlungsgrundlage und als Kompass für die Ausrichtung der Schul- und Unterrichtsentwicklung. Er wurde 2021 aktualisiert und stellt mit seinen Qualitätsansprüchen die normative Grundlage der externen Schulevaluation dar. Der Orientierungsrahmen lehnt sich an das EFQM-Modell an und ist in drei Dimensionen gegliedert. Diese umfassen insgesamt 15 Qualitätsbereiche, wovon an jeder Schule jeweils 5 – 6 vertieft untersucht und beurteilt werden. Basierend auf diesen Grundlagen setzen sich die Evaluationsschwerpunkte der externen Schulevaluation im Kanton Luzern wie folgt zusammen:

  1. Schulprofil (Zusammenfassendes Kurzportrait der Schule unter Berücksichtigung sämtlicher Dimensionen und Qualitätsbereiche des Orientierungsrahmens).
  2. Fokus der Dienststelle Volksschulbildung: Ab Schuljahr 2021/22 sind die Qualitätsbereiche «Führung wahrnehmen», «Unterricht entwickeln» und «Kompetenzerwerb» verbindlich vorgegeben.
  3. Fokus der Schule: 2 – 3 selbstgewählte Qualitätsbereiche.

Evaluationsmethoden

Bei allen Evaluationen werden standardmässig die nachstehenden Methoden eingesetzt: Dokumentenanalyse über digitalen Zugang, Online-Fragebogen, Gruppen- und Einzelinterviews, unangekündigte Unterrichtsbesuche, Sitzungsbeobachtung, Beobachtungen in Pausen, Rundgang durch die Schulanlage.
Folgende Personen bzw. Personengruppen werden mündlich und per Online-Fragebogen befragt: Lehrpersonen, Lernende, Schulleitung, Bildungskommission, Erziehungsberechtigte. Zudem werden weitere Personen bzw. Personengruppen je nach Bedarf mündlich befragt (z. B. Schulsozialarbeit, Mitarbeitende Tagesstrukturen, Klassenassistenzen, Sekretariat, Bildungspartner).

Bericht, Beurteilung und Präsentation

Der schriftliche Bericht umfasst eine Einleitung zum Verfahren mit zentralen formalen Angaben und eine kurze, charakteristische Beschreibung der Schule (Schulprofil). Die einzelnen Qualitätsteilbereiche werden evaluativ und prägnant beschrieben und auf einer vierstufigen Skala beurteilt. Die Berichtspräsentation wird auf die Bedürfnisse der Schule abgestimmt (verschiedene Varianten, Auseinandersetzung mit den Ergebnissen usw.).

Vorgehen nach der externen Schulevaluation

Im Rahmen eines Entwicklungsgesprächs werden unter Moderation der Evaluationsleitung gemeinsam mit der Schulführung zwei Entwicklungsziele aus dem Evaluationsbericht abgeleitet. Die Schulaufsicht der DVS überprüft im Rahmen des Standortgesprächs drei Jahre später die Umsetzung der Ziele.

Weiterführende Angaben auf der DVS Website:
Externe Schulevaluation Kanton Luzern
Monitoringberichte
Orientierungsrahmen Schulqualität
Qualitätsmanagement der Volksschulen