Externe Schulevaluation im Kanton Luzern

Stand August 2025

Einbettung bzw. politische/gesetzliche Grundlagen
Die externe Schulevaluation im Kanton Luzern ist Teil der kantonalen Verwaltung und gehört zur Dienststelle Volksschulbildung DVS. Sie evaluiert in einem 6-Jahres-Zyklus sämtliche Volksschulen inklusive kantonale Sonderschulen. Die Evaluation ist eingebettet in ein umfassendes Qualitätsmanagement der Volksschulen, gestützt auf das Gesetz zur Volksschulbildung und der dazugehörenden Verordnung (VBV §§ 23a-25).

Der „Orientierungsrahmen Schulqualität“ dient den Schulen und der DVS als gemeinsame Handlungsgrundlage für die Ausrichtung der Schul- und Unterrichtsentwicklung. Er stellt mit seinen Qualitätsansprüchen die normative Grundlage der externen Schulevaluation dar. 

Unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben und den kommunalen Rahmenbedingungen regeln die Schulen in einem verbindlichen Qualitätskonzept die einzelnen Prozesse, Methoden und Instrumente sowie die Steuerung des eigenen Qualitätsmanagements.


4. Evaluationszyklus ab Schuljahr 2021/22 bis 2026/27
Im Herbst 2021 hat der 4. Evaluationszyklus für die Luzerner Volksschulen mit einem aktualisierten Orientierungsrahmen gestartet. Gegenüber dem vorgängigen Verfahren tragen verschiedene Optimierungen zu einer Aufwandreduktion für die Schulen bei: Digitaler Zugang zu den Dokumenten der Schule, flexiblere Unterrichtsbesuche, prägnantere schriftliche Berichterstattung, Berücksichtigung der Gegebenheiten der Schule bei der Rückmeldeveranstaltung sowie bei der Auseinandersetzung mit den Ergebnissen.

Das Evaluationsteam besteht aus der Evaluationsleitung und der Co-Evaluationsperson. Das Team ist in der Regel während drei Tagen an einer Schule. Die Nachfolgeveranstaltungen nimmt die Evaluationsleitung wahr. Pro Schuljahr werden rund 34 Schuleinheiten evaluiert.
 

Evaluationsverfahren und Methoden
An jeder Schule untersucht das Evaluationsteam jeweils vier Qualitätsbereiche aus dem Orientierungsrahmen vertieft. Die Bereiche „Führung wahrnehmen“ und „Unterricht gestalten“ sind von der DVS vorgegeben und werden flächendeckend im Kanton evaluiert. Zwei weitere Bereiche wählt die Schule selbst aus. Zudem besteht für die Schule die Möglichkeit, eigene Fragestellungen einzugeben. Diese sind jedoch nicht Gegenstand des Qualitätsurteils. 

Standardmässig erhebt die externe Evaluation im Vorfeld Daten aus schulischen Dokumenten, einer Online-Befragung von Lernenden ab der 3. Klasse, Lehrpersonen und Erziehungsberechtigten sowie aus einer Reflexion der Schulführung. An den Evaluationstagen finden Unterrichtsbesuche und weitere Beobachtungen statt. Mit Vertretungen der Schulangehörigen führt das Evaluationsteam Gruppen- und Einzelinterviews durch. Je nach Bedarf sind weitere Personen bzw. Gruppen involviert (z. B. Mitarbeitende Tagesstrukturen, Klassenassistenzen, Sekretariat, Bildungspartner). 



Bericht, Beurteilung und Präsentation
Der schriftliche Bericht umfasst eine Einleitung zum Verfahren mit zentralen formalen Angaben und eine kurze, charakteristische Beschreibung der Schule. Die einzelnen Qualitätsbereiche sind entlang der Qualitätsansprüche des Orientierungsrahmens Schulqualität beschrieben und auf der vierstufigen Skala beurteilt. Die Berichtspräsentation und Vertiefung mit den Ergebnissen sind auf die Bedürfnisse der Schule abgestimmt.

 

Vorgehen nach der externen Schulevaluation
Im Rahmen eines Entwicklungsgesprächs werden unter Moderation der Evaluationsleitung gemeinsam mit der Schulführung in der Regel zwei Entwicklungsziele aus dem Evaluationsbericht abgeleitet. Die Schulaufsicht der DVS überprüft im gesetzlich verankerten Standortgespräch drei Jahre später die Umsetzung der Ziele. 
 

Weiterführende Angaben auf der DVS-Website: