Externe Schulevaluation im Kanton Nidwalden

Stand August 2025

Einbettung bzw. politische/gesetzliche Grundlagen
Die externe Schulevaluation ist eingebettet im Gesetz über die Volksschule (Volksschulgesetz; VSG; NG 321.1) Art. 8 Externe Qualitätssicherung (17. April 2002) sowie im Rahmenkonzept Qualitätsmanagement an den Volksschulen Nidwalden (2020).

Evaluationsverfahren
Die externe Schulevaluation findet seit 2014 in Form von thematischen Fokusevaluationen statt. Dabei geht es um stichprobenweise oder flächendeckende Datenerhebungen zur Schulqualität mit diversen Erhebungsmethoden und unter Einbezug von schulinternen Daten. Die Berichterstattung richtet sich an das Amt für Volksschulen und Sport (AVS), beziehungsweise an die Bildungsdirektion. Die Themenwahl erfolgt konzeptgemäss durch das AVS in Absprache mit der Bildungsdirektion und den Schulleitungen. Die Fokusevaluationen lösten die vorgängig durchgeführten, systematischen Einzelschulevaluationen ab.

Aktuell

Interne Qualitätssicherung
Die schulinterne Qualitätssicherung wird gestärkt. Die Schulen können bei der Planung einer schulinternen Evaluation Beratung in Anspruch nehmen und es werden Evaluationsinstrumente zur Verfügung gestellt.

Fokusevaluation Lehrplan 21
Zwischen Frühling 2021 und Sommer 2022 wurde die Einführung und Umsetzung des Lehrplans 21 in einer externen Fokusevaluation im Auftrag des NORI-Verbundes (Kantone: Obwalden, Nidwalden, Uri) durch die PH FHNW evaluiert. Der Bericht ist auf der Webseite einsehbar.
Kanton Nidwalden - Kurzbericht Umsetzung Lehrplan 21 (nw.ch)


Fokusevaluation "Integratives Schulsystem"
Im Jahr 2023 wurde bei Schulbehörden, Schulleitungen, Lehr- und Fachpersonen, Eltern sowie bei Schülerinnen und Schülern eine Befragung zum integrativen Schulsystem durchgeführt. Die Ergebnisse wurden im Herbst 2023 präsentiert. Der Ergebnisbericht ist auf der kantonalen Webseite einsehbar. (Kanton Nidwalden - Bericht Fokusevaluation integratives Schulsystem)
Die Ergebnisse der Befragung bilden die Basis für die weitere Entwicklungsarbeit der Schulen in den Gemeinden sowie des kantonalen Amtes für Volksschulen und Sport.


Geplante Fokusevaluation "Berufseinführung"
Gemäss Lehrpersonalverordnung (NG 165.117 – Verordnung betreffend die Lehrpersonen, LPV, § 29) ist die Berufseinführung der neuen Lehrpersonen im Kanton Nidwalden ein gemeinschaftlicher Prozess der Schulen und des Amtes für Volksschulen und Sport, insbesondere der Fachstelle für Lehrerinnen- und Lehrerweiterbildung. Ausgehend von der aktuellen Situation in der Bildungslandschaft kommt der Berufseinführung (den ersten beiden Jahren nach der abgeschlossenen Ausbildung) eine besondere Bedeutung zu. Das Amt für Volksschulen und Sport möchte diesem Umstand gerecht werden und diese Phase auf Basis aktueller Daten stärken. Deshalb ist für das Schuljahr 2025/26 eine Befragung von Berufseinsteigenden, Mentoratspersonen und Schulleitungen geplant.



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